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Wasserfahrzeuge in der Sportschifffahrt wie Segel- und Motorboote unterliegen den international vorgeschriebenen Bestimmungen der IMO für die Lichterführung. Zur Sicherheit der Schifffahrt und zur Vermeidung einer Kollision muss ein Schiff bei Nacht und verminderter Sicht Positionsleuchten, auch Navigationslaternen genannt, führen. Welche Positionsleuchte wo auf dem Boot geführt wird, hängt von Antriebsart und Länge ab. Die Lichterführung von Wasserfahrzeugen ist in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und in Deutschland in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt.

Die Farben der Positionsleuchten sind grün an Steuerbord, rot an Backbord und weiß für Hecklicht bzw. Begrenzungsleuchte und Dampferlicht. Ein Schlepplicht ist am Heck angebracht, leuchtet aber gelb statt weiß. Boote bis 7 m Länge brauchen nur eine weiße Vollkreislaterne, ab 7 m Länge müssen Segelfahrzeuge und Motorboote auch eine Seitenlaterne auf jeder Schiffsseite fahren. Segelfahrzeuge bis 20 m Länge können Hecklicht und Seitenlichter in nur einer Leuchte, der sogenannten Dreifarbenlaterne (meist 12v – 24v Versorgung), kombiniert im Masttopp fahren. Die Regelungen über Positionslichter betreffen Fahrzeuge in Fahrt. Zusätzlich gelten weitere Bestimmungen zur Lichterführung. Dazu gehört besonders Ankerlicht und Signallaterne. Auch für Boots-Anhänger und Trailer gibt es bestimmte Begrenzungsleuchten, die je nach Größe des Boots an unterschiedlichen Positionen angebracht sein müssen.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist zuständig für Prüfung und Abnahme der Schiffslaternen. Jede Leuchte muss baumustergeprüft und zugelassen sein. Ausgenommen sind Laternen auf Binnengewässern, die nicht der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung unterliegen. Laternen, die nicht DHI-geprüft sind, dürfen von Wasserfahrzeugen auf Küstengewässern und auf hoher See nicht gefahren werden. LED-Navigationslichter sind mittlerweile zugelassen. Die LED-Technik hat viele Vorteile. Die Lebensdauer dieses Leuchtmittels ist erheblich größer, LEDs sind sparsamer und robuster gegen Schläge und Vibrationen.

Das Gehäuse und die Halterung der Positionslaterne müssen den Anforderungen im Seebetrieb genügen. Die Konstruktion muss stoß- und schlagfest sowie seewasserfest und bruchsicher sein, das Material UV- und korrosionsbeständig. Eine Präzisionsoptik muss die exakte Ausstrahlung der festgelegten Sektoren gewährleisten. Beim Festeinbau ist auf eine stabile und vibrationsfreie Montage zu achten.

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